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Unter Abhören versteht man das Belauschen einer – nicht zwingend akustischen – Informationsquelle zum Zwecke der Informationsgewinnung, z.B. das Abhören eines Telefons bzw. Handys. Hierzu kann sich der Abhörende auch technischer Hilfsmittel bedienen (Wanzen, Peilsender, Richtmikrofone). Im Tätigkeitsbereich von Detekteien werden oftmals solche – zumeist widerrechtliche – Abhörmaßnahmen aufgespürt.