Ziel der von Detekteien angebotenen Dienstleistung ist die Beschaffung und Sicherung von Beweisen, die häufig in Zivil- und Strafprozessen zur Aufklärung von Tatbeständen herangezogen werden.

Hierbei werden Detekteien für Privatleute, Anwälte oder für Unternehmen tätig. Detektive sind nicht wie Ermittlungs –und Strafverfolgungsbehörden mit besonderen hoheitlichen Rechten ausgestattet, sondern besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie „normale“ Privatpersonen. Gleichzeitig sind Detektive im Normalfall darauf geschult, die ihnen von der Rechtsordnung zugebilligten Befugnisse dergestalt einzusetzen, daß ihre Arbeit für den Auftraggeber eine lohnende Investition darstellt.

Grundvoraussetzung zur Beauftragung einer Detektei ist das „berechtigte Interesse“, welches vom Auftraggeber einer Detektei eine qualifizierte Beziehung zur Zielperson bzw. zum Zielobjekt fordert. Diese Beziehung kann durch einen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und –nehmer, einer Wettbewerbssituation zwischen konkurrierenden Unternehmen oder durch eine Unterhaltsverpflichtung zwischen (ehemaligen) Eheleuten begründet sein.

Oftmals werden Detekeien auch im Vorfeld von staatlichen Ermittlungsaktionen, zB. im strafrechtlichen Bereich, tätig, wenn etwa durch gezielte Observationsmaßnahmen Diebstähle von Arbeitnehmern bei der Arbeitsausübung dokumentiert werden. Auch bei laufenden staatlichen Ermittlungen kann die parallele Arbeit von Detektiven wertvolle flankierende bzw. vertiefende Wirkung haben.

Nachfolgend sind einige Fallbeispiele aus verschiedenen rechtlichen Bereichen aufgeführt, die verdeutlichen wie weit das Spektrum der Aufgaben und Einsatzgebiete von Detektiven ist. Die Berichte beruhen auf tatsächlichen Sachverhalten und sind praktisch „aus dem täglichen Leben“ einer Detektei beschrieben.