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Belästigung ist das unerwünschte Einwirken einer Person oder eines Umstandes auf eine andere Person. Dies kann vom bloßen, unerwünschten Ansprechen bis zu Tätlichkeiten reichen und ist dementsprechend im Straf- und Ordnungsrecht den verschiedensten Tatbeständen (Nötigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Ordnungswidrigkeit der Belästigung der Allgemeinheit § 118 OwiG etc.) zuzuordnen. Die Ermittlung und Dokumentation solcher Tatbestände stellt ein Tätigkeitsfeld für Detekteien dar.