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Beleidigungen sind ehrverletzende Äußerungen, die auch nonverbal durch abfällige Gesten mitgeteilt werden können.

Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Beleidigungen werden in den seltensten Fällen von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Daher liegt in der Dokumentation von Beleidigungen ein Tätigkeitsschwerpunkt von Detekteien, um zum einen den guten Ruf des Beleidigten in seinem sozialen Umfeld wiederherzustellen und den Beleidiger zum anderen durch neutrale Bezeugung der Beleidigung der Verfolgung durch die entsprechenden staatlichen Stellen auszusetzen.