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Der Fingerabdruck (oder Daktylogramm) eines Menschen ist unverwechselbar, auch eineiige Zwillinge haben unterschiedliche Fingerabdrücke. Diese Einzigartigkeit der Anordnung der Papillarleisten am letzten Fingerglied führt dazu, dass Menschen über ihren Fingerabdruck identifiziert werden können, was in der Kriminalistik, z.B. bei Aufspüren von Verbrechern eine entscheidende Rolle spielen kann. Detekteien bieten teilweise ein daktyloskopisches Gutachten an, wobei die rechtlichen Grenzen hierfür sehr streng sind.