Juristische Personen sind die von der Rechtsordnung als selbständige Rechtsträger anerkannte Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Hierbei unterscheidet man juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:
- Körperschaften: z. B. der Staat selbst, Gebietskörperschaften (Gemeinden), Kirchen, Handwerkskammern, Versicherungsanstalten, Universitäten (universitas ist ein klassischer lateinischer Ausdruck für Körperschaft)
- Anstalten: z. B. Rundfunkanstalten, Studentenwerke
- Stiftungen: z. B. Stiftungsuniversitäten
Juristische Personen des Privatrechts sind:
- Vereine (Personenvereinigungen), Aktiengesellschaften, GmbH, u.a.
- Stiftungen
Juristische Personen sind häufig Auftraggeber für Detekteien.