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Das bürgerliche Gesetzbuch trat am 01.01.1900 in Kraft und bildet den Mittelpunkt des deutschen Privatrechts, das das juristische Verhältnis zwischen Privatpersonen regelt. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt: 1. Allgemeiner Teil, 2.Schuldrecht, 3. Sachenrecht, 4. Familienrecht, 5.Erbrecht. Dem Schuld-, Familien- und Erbrecht kommt bei der Arbeit von Detekteien besonderes Gewicht zu, weil hierin die Haupttätigkeitsfelder (z.B. Arbeitsrecht, Familienstreitigkeiten, Ermittlung von Erbverhältnissen) liegen.