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Das Arbeitsrecht stellt eines der Haupttätigkeitsgebiete für Detekteien dar. Als Teilgebiet des besonderen Schuldrechts (BGB) regelt es das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wichtigstes Instrument des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, dessen fristgemäße oder fristlose Kündigung von Arbeitgebern oftmals mittels Beauftragung einer Detektei herbeigeführt werden kann, wenn ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt (Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung…).