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Der Arbeitgeber nimmt die durch den Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers an und ist Schuldner des Arbeitsentgeldes. Arbeitgeber können natürliche Personen (Privatpersonen), juristische Personen des Privatrechts (AG, GmbH, rechtsfähiger Verein) oder des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), ein nicht rechtsfähiger Personenverband (BGB-Gesellschaft, nicht rechtsfähiger Verein) oder eine Personenhandelsgesellschaft (KG, OHG) sein. Detekteien werden häufig für Arbeitgeber tätig, die einen begründeten Verdacht haben, dass ein Arbeitnehmer sich arbeitsvertragswidrig verhält.