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Die Haupttätigkeitsfelder für Detektive gliedern sich in zwei Bereiche auf: Observationen und Ermittlungen. Während die Arbeitsweise bei Observationstätigkeiten eher passiv angelegt ist, wird der Detektiv bei Ermittlungen aktiv tätig. Diese Tätigkeit umfasst z.B. das Befragen von Zeugen eines zu ermittelnden Tatbestandes, wobei der ermittelnde Detektiv häufig nicht als solcher auftritt, sondern durch erfundene Vorwände oder Legenden dem zu Befragenden Ergebnisse entlockt, die für den Auftraggeber von Bedeutung sind. So können z.B. bei Unterhaltsstreitigkeiten im Umfeld (z.B. Nachbarschaft, berufliches Umfeld, Sportverein, Gaststätten) der Zielperson durch Ermittlungen Personen ermittelt werden. Diese Zeugen müssten in einem späteren Prozess (auch gegen deren Willen) als Zeugen geladen werden, um eine Aussage zu machen.