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Unter Insolvenz versteht man das nicht-einlösen-können von Schulden durch juristische oder natürliche Personen. Insolvenzverfahren werden durch die Insolvenzordnung geregelt, die 1999 die Konkursordnung abgelöst hat. Mittlerweile besteht auch für Privathaushalte die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz, durch die dem Privathaushalt außergerichtlich Schulden erlassen werden können.

Im Tätigkeitsbereich von Detekteien werden immer wieder Zielpersonen ermittelt, die im sechsjährigen Restschuldbefreiungsverfahren Einkünfte erzielen, die sie nicht anmelden (z.B. durch Schwarzarbeit).