A B D E F G I J K L M N O P R S U Z

Unter einer Abmahnung versteht man die formelle Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen bzw. Fehlverhalten zu missbilligen. Dies kann in den verschiedensten Rechtsgebieten geschehen:

Im Wettbewerbsrecht muss der Antragsteller gegen den Verletzer zunächst mit einer Abmahnung vorgehen, um eine Unterlassungserklärung zu erhalten.

Im Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer konkret das Fehlverhalten zur Last legen und ihm für den Wiederholungsfall die Kündigung androhen.Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen, indem er ihm die Arbeitsvertragsverletzung schriftlich mitteilt. Dies kann für eventuell entstehende Ansprüche auf Lohnersatzleistungen von Bedeutung sein.

Im Mietrecht stellt die Abmahnung ein Mittel des Vermieters dar, sein eingeschränktes Kündigungsrecht aufzuwerten, indem er den Mieter auffordert, ein bestimmtes, mietvertragswidriges Verhalten unter Androhung der Vertragskündigung zu unterlassen.

In allen Fällen ist es Aufgabe von Detekteien, Beweise zu sammeln und zu sichern, um im Zweifelsfall eine gerechtfertigte Abmahnung zu belegen bzw. eine ungerechtfertigte Abmahnung zu widerlegen.