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Grundvoraussetzung zur Beauftragung einer Detektei ist das „berechtigte Interesse“, welches vom Auftraggeber einer Detektei eine qualifizierte Beziehung zur Zielperson bzw. zum Zielobjekt fordert. Diese Beziehung kann durch einen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer, einer Wettbewerbssituation zwischen konkurrierenden Unternehmen oder durch eine Unterhaltsverpflichtung zwischen (ehemaligen) Eheleuten begründet sein.