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Die Ermittlung eines – oftmals unversteuerten – Nebeneinkommens (siehe: Schwarzarbeit) einer Zielperson ist häufig Gegenstand von Observations- und Ermittlungstätigkeiten von Detekteien. Zielpersonen etwa in Unterhaltsstreitigkeiten versuchen durch das Verschweigen von Nebentätigkeiten und -einkommen einer höheren Unterhaltspflicht zu entgehen.

Auch im arbeitsrechtlichen Wirkungskreis von Detekteien spielen Nebentätigkeiten und die dadurch erzielten Einkommen ein Rolle, wenn z.B. ein Arbeitnehmer einer vom Arbeitgeber nicht genehmigten und evtl. in Konkurrenz zu seiner Haupttätigkeit stehenden Nebentätigkeit nachgeht. Die Konsequenzen reichen bis zum Vorliegen eines Grundes für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages des Arbeitnehmers.